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Einkommensteuer; | ermäßigter Steuersatz bei Zahlungen anlässlich einer Auslandsversetzung im Konzern?
Sonderzahlungen angesichts einer konzernweiten Auslandsversetzung unterliegen jedenfalls dann nicht dem ermäßigten Steuersatz, wenn das Arbeitsverhältnis bei wirtschaftlicher Betrachtung fortbesteht (, EFG 2001, 570). •Hinweis: Im Streitfall war der Kl. von seinem ArbG in ein Tochterunternehmen im Ausland versetzt worden und hatte eine Sonderzuwendung erhalten, die dem Ausgleich der finanziellen Nachteile dienen sollte, die mit der Versetzung verbunden waren. FA und FG lehnten die Versteuerung der Sonderzahlung zum ermäßigten Steuersatz (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG) ab, da es sich nicht um eine Entschädigung handelt, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wurde (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG). Eine solche Entschädigung verlangt nach st. Rspr. (vgl. , BStBl 1994 II, 185), dass...