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FG Münster Urteil v. - 3 K 217/08 Erb EFG 2012 S. 643 Nr. 7

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 4 Nr 3

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Freibetrag nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bei nicht gewerblich tätiger Personengesellschaft

Leitsatz

Der Freibetrag nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG ist nicht zu gewähren, wenn nicht der Anteil an einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft übertragen wird, die den Anteil an der Kapitalgesellschaft hält, sondern lediglich Teilanteile "von dem Steuerpflichtigen als Gesellschafter der GbR intern wirtschaftlich und schuldrechtlich zugeordneten Rechten" an der Kapitalgesellschaft übertragen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 478 Nr. 8
EFG 2012 S. 643 Nr. 7
FAAAE-03790

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