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Statut der Europäischen Stiftung (FE)
[i]Europäischen StiftungDie EU-Kommission hat am ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung veröffentlicht. In neun Kapiteln mit insgesamt 55 Artikeln werden die bestehenden grenzüberschreitenden Hindernisse für Stiftungen und Spender versucht zu lösen. Dies soll zu einem vereinfachten Transfer von Geldern für gemeinnützige Zwecke führen. Die Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Verordnung ist Art. 352 AEUV, der dann als Rechtsgrundlage in Frage kommt, wenn es keine andere Bestimmung im Vertrag gibt, aus der die EU-Organe Handlungsbefugnisse ableiten können.