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FG Hessen 07.12.2000 10 K 1613/00, IWB 17/2001

Doppelbesteuerung; | Bestimmung des Arbeitgebers beim internationalen Arbeitnehmerverleih

Beim nicht rechtsmissbräuchlichen int. Arbeitnehmerverleih ist der Verleiher Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinn, wenn er wirtschaftlich die Vergütungen für die Leiharbeitnehmer getragen hat (, EFG 2001, 508). •Hinweis: Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein ausl. Arbeitnehmerverleiher (im Streitfall ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen) für seine ausl. (britischen) Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Anmeldung und Abführung von LSt in Deutschland freizustellen ist. Das FG bejahte den Anspruch auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 39b Abs. 6 Satz 1 EStG). Die Voraussetzungen der 183-Tage-Klausel (Art. XI Abs. 3 DBA-Großbritannien; Art. 15 Abs. 2 OECD-MA) sah der Senat als erfüllt an; denn der Arbeitgeber, der die Vergütungen zahlt (Art. XI Abs. 3b DBA-Großbritannien), sei der britische Verleiher und nicht der ...BStBl 1994 I, 11