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Sozialrecht; | Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer
Mit hat der EuGH die Rs. C-444/98 entschieden: (1) Die Kriterien, die der Feststellung dienen, ob ein Grenzgänger als Kurzarbeiter oder als voll arbeitslos i. S. des Art. 71 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf ArbN und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EWG) Nr. 2001/83 des Rates v. geänderten und aktualisierten Fassung anzusehen ist, müssen einheitlich und gemeinschaftlich sein. Diese Beurteilung kann sich nicht nach Kriterien des innerstaatlichen Rechts richten. (2) Wird ein ArbN, der in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, auf dessen Gebiet er wohnt, von demselben Unternehmen weiter beschäftigt, jedoch in T...