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Einkommensteuer; | Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige
Aufwendungen für im Ausland lebende Angehörige sind gem. § 33a Abs. 1 EStG nur so weit abzugsfähig, als der Stpfl. nach den Vorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn nach dem EGBGB anzuwendendes ausländisches Recht eine weitergehende Unterhaltspflicht begründet (hier: Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten in der Seitenlinie, , EFG 2001, 442). •Hinweis: Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Kl. Unterstützungsleistungen an seine in der Türkei lebende Stiefmutter, Schwester und deren Kinder als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33a Abs. 1 EStG geltend machen kann. Das FG schloss sich der ablehnenden Beurteilung des FA an. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft die Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an die gesetzliche Unterhaltsberechtigung. Diese sei ausschließl...BStBl 1997 I, 826