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Einkommensteuer | Kein Unterhalt gleich kein Bezug
Erhält das verheiratete Kind eines Kindergeldberechtigten von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Unterhaltszahlungen, darf der Unterhaltsanspruch nach dem nicht als Bezug i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden (entgegen Abschn. 31.2.2. Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG 2010).
Bei getrennt lebenden Ehegatten können die Unterhaltsleistungen des höher verdienenden Ehegatten dem Grunde und der Höhe nach bestimmt werden. In solchen Fällen ist entgegen Abschn. 63.4.2.5 Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG, Stand 2004, (BStBl 2004 I S. 743; nunmehr Abschn. 31.2.2 Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG 2010, BStBl 2009 I S. 1030, sowie BStBl 2011 I S. 21) das Zuflussprinzip anzuwenden, das auch in anderen Fällen für Bezüge gilt. Unterhaltsleistungen eines getrennt lebenden Ehegatten sind demnach – anders als bei ...