Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer Spielbank nicht steuerfrei
Nach dem sind von der Spielbankabgabe unbelastete Umsätze einer Spielbank aus Personalgestellung und Beratung nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der bis zum geltenden Fassung steuerfrei.
Das Urteil betrifft die Zeit, in der noch die Steuerbefreiung für Spielbanken nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG a. F. galt. Sie war, wie der BFH im Streitfall entschieden hat, auf entgeltliche Personalgestellungen und Beratungsleistungen an gesellschaftlich verbundene Spielbanken nicht anwendbar, weil nur Umsätze entlastet werden sollen, die zugleich mit der Spielbankabgabe belastet sind.