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BFH 09.02.2012 V R 40/10, NWB 11/2012 S. 877

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Holding

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Holdinggesellschaft, die nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist wirtschaftlich tätig und insoweit Unternehmer. (2) Verfügt die Holding über umfangreiche Beteiligungen, die sie ohne Bezug zu ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen hält, ist sie entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als die Eingangsleistungen ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Anmerkung:

Im Streitfall ist einer Holding-AG, die ca. 50 Beteiligungen hielt und für einige Töchter entgeltliche Beratungsleistungen erbrachte, der Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Beteiligung, der sie keine entgeltlichen Leistungen erbracht hatte, nicht anerkannt worde...