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BFH 26.04.2001 V R 50/99, IWB 15/2001

Umsatzsteuer; | Steuersubjekt bei Leistungen einer sog. Sitzgesellschaft

(1) Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen Rechts in Deutschland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene zuzurechnen. (2) In diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen zustehen ().

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