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FG Berlin 28.05.2001 9 K 9312/99, IWB 15/2001

Einkommensteuer; | Einkünfte eines Niederländers aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland

Mit Aussetzungsbeschl. v. hat das FG Berlin (9 K 9312/99) dem EuGH gem. Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i. d. F. des Vertrags von Amsterdam (EGV n. F.) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 52 EGV a. F. (= Art. 43 EGV n. F.), dass nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 des EStG 1996 ein niederländischer Staatsangehöriger, der in Deutschland stpfl. Nettoeinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr i. H. von rd. 5 000 DM erzielt, einem Steuerabzug i. H. von 25 v. H. der (Brutto-)Einnahmen von rd. 6 000 DM zzgl. Solidaritätszuschlag durch den Schuldner der Honorarvergütung unterliegt und er keine Möglichkeit hat, die gezahlten Abgaben im Wege eines Erstattungsantrags oder eines Antrags auf Steuerveranlagung ganz oder teilweise zurückzuerlangen?

[ens]