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Österreich; | neue Bestimmungen zur Umsatzsteuer
Ab 1. 11. 2001 treten in Österreich neue Bestimmungen betreffend die Erhebung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr in Kraft. Autobusunternehmer (bzw. die Fahrzeuglenker der Autobusse) 19 weiterer Länder müssen dann für jede einzelne Fahrt in Österreich Umsatzsteuer entrichten. Ursprünglich war beabsichtigt, diese neuen Bestimmungen mit 1. 7. 2001 in Kraft zu setzen. Wegen des bevorstehenden Sommerreiseverkehrs wurde der Inkrafttretenstermin auf den 1. 11. 2001 verschoben. Zur Information der davon betroffenen Autobusunternehmer hat das österreichische Finanzministerium eine mehrsprachige Informationsbroschüre (Stand: 1. 7. 2001) aufgelegt.