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StuB 5/2012 S. 206

Erschlichene englische Restschuldbefreiung als Rechtsmissbrauch

Die durch ein englisches Insolvenzverfahren (automatisch) erlangte Restschuldbefreiung umfasst nicht die Gläubigerforderungen in Deutschland, wenn die relativ unkompliziert und binnen eines Jahres zu erlangende englische Restschuldbefreiung unter Beachtung deutscher Rechtsvorstellungen S. 207als untragbar erscheint. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner seine Wohnsitzverlegung rechtsmissbräuchlich und nur zum Schein unter Nutzung der Möglichkeiten des organisierten Insolvenztourismus nach London vortäuscht, um sich dort unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Eröffnungszuständigkeit des englischen Insolvenzgerichts zu erschleichen. Im Streitfall indizierte bereits das häufige kurzfristige Umziehen innerhalb Londons und der Umstand, dass mitunter unter der Wohnadress...