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StuB 5/2012 S. 206

Deutsche Alternative zur britischen LLP

In Zukunft gibt es eine deutsche Alternative zur britischen LLP: Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. Die neue Gesellschaftsform passt besser zum teamorientierten Arbeitsstil großer Kanzleien. Bei größeren Kanzleien gab es bisher einen Trend zur britischen Limited Liability Partnership (LLP), da das deutsche Gesellschaftsrecht für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bot. Mandanten werden mit einer Haftpflichtversicherung geschützt, wenn die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird. Für eine Anwaltspartnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio € vorgesehen (Pressemitteilung des BMJ vom ).

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