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StuB 5/2012 S. 198

Teilwertabschreibung einer unverzinslichen Darlehensforderung

(1) Grundsätzlich ist gem. nrkr. ,F NWB CAAAD-86590 (BFH-Az.: I R 43/11) der Teilwert einer unverzinslichen Forderung oder niedrig verzinslichen Forderung zu einem vor ihrer Fälligkeit liegenden Zeitpunkt niedriger als ihr Nennwert. (2) Bei Bestehen einer Beteiligung von 100 % führt allein die Unverzinslichkeit eines Gesellschafterdarlehens nicht zu einer Minderung des Teilwerts der Darlehensforderung (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Hinweis:

Vgl. zu Teilwertabschreibungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Schmidt, NWB Beilage 2/2011 NWB EAAAD-88192.