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StuB Nr. 5 vom Seite 191

Keine Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung?

Nichtanwendungserlass des BMF zum

Dr. Kai Schulz-Trieglaff LL.M.

Die Finanzverwaltung ist trotz anderslautender BFH-Rechtsprechung weiterhin der Ansicht, es ergäbe sich aus den dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen keine Verpflichtung, eine grenzüberschreitende Organschaft zuzulassen. Der Beitrag nimmt zu zwei aktuellen Problembereichen des internationalen Steuerrechts Stellung.

Kernfragen

I. Einführung

[i]Lendewig, Neues zur grenzüberschreitenden Organschaftsbesteuerung – Die Abkehr vom strikten Inlandsbezug, NWB 2011 S. 2539 NWB PAAAD-87134 Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863 Ritzkat, infoCenter, Doppelbesteuerung NWB IAAAB-04796 Hahn, in: Lademann, AStG-Kommentar § 20 AStG NWB CAAAC-31781Nach der BFH-Entscheidung vom kann ein in Großbritannien ansässiges gewerbliches Unternehmen Organträger für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland sein. Der BFH begründet seine Auffassung mit einem angeblichen Verstoß der deutschen Vorschriften über die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i. V. mit § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG 1999) gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 20 Abs. 4 und 5 DBA-GB 1964/1970 (entspri...