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Sozialrecht; | Änderung der Berechnungsmethode bei Alters- und Todesfallversicherungen
Der EuGH hat in den verbundenen Rs. C-52/99 und C-53/99 mit Urt.v. wie folgt entschieden: (1) Art. 95a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 des Rates v. geänderten Fassung, der Übergangsbestimmungen für die Anwendung der Verordnung Nr. 1248/92 enthält, ist auf Rentenempfänger anzuwenden, die vor Inkrafttreten der durch die zuletzt genannte Verordnung bewirkten Änderungen bereits bei einem nationalen Gericht mit der Begründung, die nationalen Antikumulierungsvorschriften seien nicht anwendbar, Klage auf Feststellung ihrer Rentenansprüche erhoben hatten, über die im Zeitpunkt...