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Einkommensteuer | Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
Das ist wie folgt zusammengefasst: (1) Die durch das NWB AAAAC-75760) mit Wirkung bis zum ausgesprochene Anordnung der Weitergeltung der für mit dem GG unvereinbar erklärten Regelungen über die Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung ist weder verfassungswidrig noch liegt darin ein Verstoß gegen die EMRK. (2) Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einkommensteuerlich in voller Höhe oder zumindest im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.