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Neue Entwicklungen beim Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-03312 Durch das JStG 2009 wurde mit dem Verzögerungsgeld auch ein neues Sanktionsinstrument für die Finanzverwaltung geschaffen. Nachdem das Verzögerungsgeld rund zwei Jahre in der Praxis angewandt wurde, gibt es erste Entscheidungen von Finanzgerichten zu einzelnen Aspekten des Verzögerungsgelds. Gleichwohl sind immer noch eine Vielzahl von Fragen als ungeklärt anzusehen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Das Verzögerungsgeld
Durch das [i]Verzögerungsgeld bei Verstößen gegen MitwirkungspflichtenJStG 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung unter gewissen (engen) Voraussetzungen in das EU- oder EWR-Ausland zu verlagern, auch ein § 146 Abs. 2b AO in das Gesetz eingefügt, der die Möglichkeit der Festsetzung eines sog. Verzögerungsgelds bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten normiert.
Anwendungsbereich
[i]Verzögerungsgeld auch bei einer Außenprüfung möglich Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt die Festsetzung eines Verzögerungsgelds in insgesamt sechs verschiedenen Fällen in Betracht. Diese stehen im Zusammenhang mit der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland und mit Pflichtenver-stößen im Zusammenhang mit Mitwirkungspflichten im Rahmen einer steuerlichen Au-ßenprüfung. Letzteres war durchaus umstritten. D...BStBl 2011 II S. 855