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Doppelbesteuerung; | Auslegung des Künstlerbegriffs in verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen
Der BRD steht das Besteuerungsrecht für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Künstler zu, wenn sie nicht unmittelbar oder zumindest mittelbar über die Medien in der Öffentlichkeit oder vor Publikum auftreten (, EFG 2001, 345). •Hinweis: Im Streitfall ging es um die Frage, ob Einkünfte aus werkschaffenden künstlerischen Tätigkeiten (hier: Regisseur bzw. Dramaturgin) von dem Künstlerartikel/der Künstlerregelung der DBA-Spanien, Belgien, Niederlande und Österreich erfasst und damit in der BRD steuerfrei gestellt werden. Das FG folgte der Auffassung des FA, dass die BRD nach den im Streitfall maßgeblichen DBA das Besteuerungsrecht hat, weil die jeweilige dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA entsprechende Regelung nicht einschlägig ist. Das FG verwies dabei auf die zu Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien ergangene Rechtsprech...BStBl 1997 II, 679