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EuGH 15.03.2001 Rs. C-85/99, IWB 12/2001

Sozialrecht; | Gewährung von Unterhaltsvorschüssen

Der EuGH hat in der Rs. C-85/99 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Eine Leistung wie der Unterhaltsvorschuss nach dem österr. Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz) ist eine Familienleistung i. S. von Art. 4 Abs. 1 Buchst. h der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG) Nr. 118/97 des Rates v. geänderten und aktualisierten Fassung. Daher haben die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnenden Personen, für die diese Verordnung gilt, gem. deren Art. 3 unter denselben Voraussetzungen wie Inländer Anspruch auf eine solche im Recht dieses Mitgliedstaats ...