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Wirtschaftsrecht; | Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge
Mit hat der EuGH in der Rs. C-97/00 wie folgt entschieden: (1) Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13. 10. 1997 zur Änderung der Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge verstoßen, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen. (2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.