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KSR Nr. 3 vom Seite 5

Zahlungen eines Arbeitnehmers aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten

BFH konkretisiert die Abzugsvoraussetzungen

Jens Intemann

Die Zahlungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Bürgschaft, die er für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers eingegangen ist, können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG darstellen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer zukünftig Gesellschafter seines Arbeitgebers werden soll, die Gesellschafterstellung tatsächlich später aber nicht erreicht wird.

Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Ausgaben für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung können durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers veranlasst sein. Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG liegen vor, wenn die Übernahme der Bürgschaft für eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers ihren Grund darin hat, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz sichern will. Ist der Arbeitnehmer gleichzeitig auch Gesellschafter seines Arbeitgebers, geht die Rechtsprechung jedoch davon aus, dass die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung durch seine Gesellschafterstellung veranlasst ist. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bürgschaft stellen dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Der BFH hatte nun zu beurte...