Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | umsatzsteuerliche Nullregelung bei Streit um Scheinunternehmen
Hat ein Unternehmer laut Rechnung Bauleistungen von einem bestimmten ausländischen Leistungserbringer bezogen und die hierauf entfallende USt einbehalten und an das FA abgeführt oder — was diesem wirtschaftlich gleichsteht — von vornherein auf den Vorsteuerabzug durch Vereinbarung der ”Nullregelung” verzichtet, so ist ernstlich zweifelhaft, ob das FA einen Haftungsbescheid erlassen darf, wenn möglicherweise oder tatsächlich die Leistung durch unbekannte Hintermänner erbracht worden ist, weil in diesen Fällen — anders als bei einem inländischen Leistungsbezug — das umsatzsteuerliche Gleichgewicht zwischen Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist (, EFG 2001, 320). •Hinweis: Das FA hatte die AStin im Haftungsverfahren wegen nicht einbehal...