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Grunderwerbsteuer; | Übertragung aller Anteile einer Grundstücksgesellschaft
Die Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen inländischer Grundbesitz gehört, auf eine andere Gesellschaft, ist auch dann gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG steuerpflichtig, wenn hinter beiden Gesellschaften derselbe Anteilsinhaber steht ( GE, EFG 2001, 90). •Hinweis: Die Anteile der Klin., eine nach niederländischem Recht gegründete KapGes mit beschränkter Haftung, hielt G (eine natürliche Person), der auch alle Anteile der inländischen G-GmbH besaß, die Eigentümerin eines inländischen Grundstücks war. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei der Klin. verpflichtete sich G, sämtliche Anteile an der G-GmbH auf die Klin. zu übertragen. Er erhielt dafür die neuen, aus der Kapitalerhöhung entstandenen Anteile an der Klin. Das FG folgte dem FA, dass die im Zuge der K...BStBl 1994 II, 121