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FG München 16.10.2000 7 K 1181/99, IWB 11/2001

Körperschaftsteuer; | Vergütungen für kurzfristiges Fremdkapital

(1) § 8a KStG erfasst auch Vergütungen für kurzfristiges Fremdkapital. (2) Nach dem Grundsatz der Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne ist die Herstellung der Ausschüttungsbelastung auch im Anwendungsbereich des § 8a KStG unabhängig von der Steuerpflicht des Anteilseigners. (3) Es ist legitim, für steuerliche Zwecke Gewinnkorrekturen zwischen verbundenen Unternehmen vorzunehmen, zu denen auch der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen i. S. des § 8a KStG gehört. Solche Berichtigungen des Gewinns eines Unternehmens zugunsten der deutschen Besteuerung sind auch dann zulässig, wenn sich das andere Unternehmen in einem Staat der Europäischen Union (hier: Italien) befindet. (4) Es ist unbedenklich, wenn § 8a KStG unter den im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen auch Kredite eines Dritten erfasst. Dies gilt auch dann, wenn d...