Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer; | Vergütungen für kurzfristiges Fremdkapital
(1) § 8a KStG erfasst auch Vergütungen für kurzfristiges Fremdkapital. (2) Nach dem Grundsatz der Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne ist die Herstellung der Ausschüttungsbelastung auch im Anwendungsbereich des § 8a KStG unabhängig von der Steuerpflicht des Anteilseigners. (3) Es ist legitim, für steuerliche Zwecke Gewinnkorrekturen zwischen verbundenen Unternehmen vorzunehmen, zu denen auch der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen i. S. des § 8a KStG gehört. Solche Berichtigungen des Gewinns eines Unternehmens zugunsten der deutschen Besteuerung sind auch dann zulässig, wenn sich das andere Unternehmen in einem Staat der Europäischen Union (hier: Italien) befindet. (4) Es ist unbedenklich, wenn § 8a KStG unter den im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen auch Kredite eines Dritten erfasst. Dies gilt auch dann, wenn d...