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Zollrecht; | Rechtsbehelf – Aussetzung der Vollzugs einer Entscheidung der Zollbehörden
In der Rs. C-226/99 hat der wie folgt entschieden: Art. 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates v. 12. 10. 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist so auszulegen, dass er nur den Zollbehörden die Befugnis einräumt, den Vollzug einer angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Diese Vorschrift schränkt jedoch nicht die Befugnis der gem. Art. 243 dieser Verordnung mit einem Rechtsbehelf befassten Gerichte ein, eine solche Aussetzung anzuordnen, um ihrer Pflicht zur Sicherstellung der vollen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nachzukommen.