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Steuerrecht; | Sondersteuer für Kfz-Gebrauchtfahrzeuge
Der EuGH hat in der Rs. C-393/98 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Verzichtet die Kommission darauf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat wegen einer bestimmten Regelung weiter zu betreiben, so berührt dies nicht die Verpflichtung eines in letzter Instanz entscheidenden Gerichts dieses Mitgliedstaats, dem Gerichtshof gem. Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 234 Abs. 3 EG) eine gemeinschaftsrechtliche Frage im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Regelung vorzulegen. (2) Art. 95 Abs. 1 des Vertrags ermächtigt einen Mitgliedstaat nur dann, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Gebrauchtfahrzeuge eine Steuerregelung anzuwenden, in der der tatsächliche Wertverlust dieser Fahrzeuge allgemein und abstrakt anhand pauschaler Kriterien oder Tabellen berechnet wird, die in einer Rechts-...