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Beruf | Zulassung eines (angestellten) Syndikus-Steuerberaters als Steuerberater
Der BFH bejaht eine Zulassung als Steuerberater, wenn der Steuerberater hauptberuflich als Angestellter für seinen Arbeitgeber steuerberatend tätig wird (sog. Syndikus- Steuerberater) und den Steuerberaterberuf nur als Nebentätigkeit ausüben will.
[i]Syndikus-Steuerberater vereinbar Die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbar, weil § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 2 StBerG die nebenberufliche Betätigung eines Steuerberaters für ausreichend erachtet. Durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus wird die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht beeinträchtigt. [i]BFH widerspricht der engen Gesetzesauslegung der Vorinstanz Insbesondere kann vom Syndikus-Steuerberater nicht verlangt werden, dass er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorlegt, nach der er während der Dienststunden jederzeit für Mandanten erreichbar ist und sic...