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FG Sachsen 10.11.2011 2 K 1272/11, BBK 5/2012 S. 201

Steuerrecht | Überschreitung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag durch Auflösung einer Ansparrücklage

Die für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags maßgebliche Gewinngrenze von 100.000 € für 4/3-Rechner kann dadurch überschritten werden, dass der Steuerpflichtige Ansparrücklagen aus den Vorjahren gemäß § 7g Abs. 6 EStG a. F. auflösen und zusätzlich einen Gewinnzuschlag von 6 % p. a. für die unterlassene Investition als Betriebseinnahme ansetzen muss.

Beispiel

Unternehmer A bildet in seiner EÜR für 2005 eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. in Höhe von 100.000 €. Die Investition führt er aber bis zum nicht durch. Sein Gewinn für 2007 ohne Auflösung der Ansparrücklage beträgt 8.000 €, den er durch einen Investitionsabzugsbetrag mindern will.

Lösung

Unternehmer A muss im Jahr 2007 die Ansparrücklage von 100.000 € gewinnerhöhend auflösen und zusätzlich den Gewinnzuschlag v...