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BFH 10.11.2011 V R 41/10, BBK 5/2012 S. 198

Umsatzsteuer | BFH erweitert unternehmerische Stellung von Gemeinden

Der BFH erweitert die unternehmerische Tätigkeit von Gemeinden im Sinne von § 2 Abs. 3 UStG über den Betrieb gewerblicher Art hinaus. Danach treten Gemeinden als Unternehmer auf, wenn sie

  • auf zivilrechtlicher Grundlage Leistungen gegen Entgelt anbieten, z. B. kommunale Räumlichkeiten an Privatpersonen oder Unternehmen vermieten, oder

  • [i]Potenzieller Wettbewerb führt zur Unternehmereigenschaftauf hoheitlicher Grundlage Leistungen gegen Entgelt anbieten und dabei in potenziellen Wettbewerb zu privaten Konkurrenten treten, z. B. Parkplätze aufgrund öffentlicher Widmung kostenpflichtig ausgestalten , oder

  • sog. Beistandsleistungen an andere Gemeinden gegen Entgelt erbringen, z. B. kommunale Räumlichkeiten an andere Gemeinden vermieten.

Folge: Die Gemeinde muss einerseits Umsatzsteuer ausweisen und an d...