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FG Baden-Württemberg 13.04.2000 6 K 194/97, IWB 10/2001

Körperschaftsteuer; | Mittelaufnahme bei ausländischen Konzerngesellschaften zur Finanzierung banküblicher Geschäfte

Die Vergabe von Darlehen sowie der regresslose Ankauf von Forderungen gehören bei einem inländischen Kreditinstitut einer ausländischen Muttergesellschaft auch dann zu den banküblichen Geschäften i. S. des § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG, wenn diese gegenüber Tochtergesellschaften in konzernabhängigen Unternehmen getätigt werden (gegen BMF-Schr. BStBl 1995 I, 25; FG Ba.-Wü., Urt. v. - 6 K 194/97, EFG 2001, 102). •Hinweis: Nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sind ausschließlich in einem Bruchteil des Kapitals bemessene Vergütungen für Mittelaufnahmen zur Finanzierung banküblicher Geschäfte nicht in vGA der Vorschrift umzuqualifizieren. Es ging im Streitfall um die Frage, ob die Auslegung des Begriffs ”banküblicher Geschäfte” in Rn. 70 des vorgenannten zutreffend ist oder nicht. Dort ist ausgeführt, dass bankübliche Geschäfte die Geschäfte i. S. des § 1 KWG sin...