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FG Hessen 03.08.2000 4 K 5422/99, IWB 10/2001

Körperschaftsteuer; | Verluste einer aus Liebhaberei betriebenen Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

(1) Erfolgt der Betrieb einer Kapitalgesellschaft aus Gründen, die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen, sind die aus dem Geschäft erzielten Verluste als vGA zu qualifizieren. (2) Bei der im Rahmen der Beurteilung von Liebhaberei vorzunehmenden Totalgewinnprognose sind die anzusetzenden Ausgaben nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu ermitteln. Verdeckte Einlagen des Gesellschafters in Form von unentgeltlichen oder vergünstigten Leistungen sind kostenerhöhend zu berücksichtigen. (3) Die unterlassene Umstrukturierung eines Unternehmens bei dauerhafter negativer Ertragsprognose ist wichtiges Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (, EFG 2001, 98). •Hinweis: Gegenstand des FG-Urt. ist die steuerrechtliche Qualifizierung von Verlusten aus der Vercharter...