Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 144/11

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11

Steuerfreiheit für Erziehungs- und Pflegegelder

Leitsatz

  1. Zum Begriff der „Bezüge aus öffentlichen Mitteln” i. S. des § 3 Nr. 11 EStG.

  2. Für die Annahme öffentlicher Mittel i. S. des § 3 Nr. 11 EStG reicht es aus, dass diese mittelbar aus öffentlichen Quellen stammen und über diese Mittel nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts verfügt werden kann.

  3. Erziehungsgelder, die an Stpfl. gezahlt werden, weil diese zwei Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben, stellen keine Beihilfe zur Erziehung i. S. des § 3 Nr. 11 EStG dar, wenn sie Vergütungscharakter aufweisen.

  4. „Erziehungsgelder” sind nur dann nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn sie ausschließlich zur Erziehung bestimmt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAE-03044

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen