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Kroatien; | Steuerberatungsgesetz
Mit Wirkung ab 1. 1. 2001 ist ein neues Gesetz über die Steuerberatung in Kraft getreten (ABl Nr. 127/2000). Es regelt die Rechte und Pflichten der Steuerberater und der Kroatischen Steuerberaterkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Steuerberater können als einzelne natürliche Personen oder als Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft tätig werden. Ein Steuerberater ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 200 000 Kuna (etwa 50 100 DM) abzuschließen. Eine Steuerberatungsgesellschaft muss jeden einzelnen Steuerberater entsprechend versichern.