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NWB Nr. 9 vom Seite 762

Deutsches Gegenstück zur britischen LLP geplant

[i]www.bmj.de unter „Medien” und dann Pressemitteilung vom 17. 2. 2012Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollen sich in Zukunft einer neuen Organisationsform für ihre Kanzlei bedienen dürfen. Das BMJ hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater vorgelegt. Der Entwurf wurde zunächst an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt.

Für diese [i]Angemessener Schutz der Mandanten durch HaftpflichtversicherungVariante der Partnerschaftsgesellschaft steht erkennbar die anglo-amerikanische Limited Liability Partnership (LLP) Pate. Nach diesem Vorbild soll die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen der Partner beschränkt werden. Zum Schutz der Mandanten muss die Gesellschaft für einen ausreichenden berufsrechtlichen Versicherungsschutz Sorge tragen; so ist für eine Anwalts-PartG mbB eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € vorgesehen. Eine aus Steuerberatern bestehende PartG mbB muss „angemessen” versichert sein. Der Namenszusatz (z. B. „mbB”) ist in das Partnerschaftsregister einzutragen. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht, z. B. Wirtschaftsprüfer, können jederzeit durch eine entsprechende R...