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NWB Nr. 9 vom Seite 756

Regress des Versicherers bei freien Mitarbeitern des Steuerberaters

Gewollte Ausnahmen vom Schutz der Berufshaftpflichtversicherung

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Die Mitarbeiter des Steuerberaters sind, wenn ihnen bei ihrer Tätigkeit ein Fehler unterläuft, der zu einem Schaden des Mandanten führt, nicht automatisch von jeder Einstandspflicht für die Folgen ihres Fehlers befreit. Zum einen kann ein Regressanspruch des Steuerberaters gegen den Mitarbeiter bestehen. Zum anderen kann ein solcher Anspruch des Steuerberaters auch auf dessen Haftpflichtversicherer übergehen, der dann bei dem externen Mitarbeiter Regress nehmen kann. Dem Regress des Steuerberaters oder des Versicherers gegen freie Mitarbeiter sind jedoch enge Grenzen gesetzt.

I. Grundlagen eines Regressanspruchs des Versicherers

1. Haftung des Steuerberaters für eigenes und fremdes Verschulden

[i]Gesetzlicher HaftpflichtzwangDer Steuerberater muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 67 Satz 1 StBerG) gegen die sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein. Die Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall beträgt 250.000 € (§ 52 Abs. 1 DVStB).

[i]Haftung des Steuerberaters für Fehler seiner MitarbeiterDer Steuerberater ist gegenüber dem Mandanten aus dem Steuerberatungsvertrag zur ordnungsgemäßen und fehlerfreien Bearbeitung verpflichtet. Überträgt der Steuerberater die Bearbeitung ganz oder teilweise...