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Einkommensteuer; | keine Steuerbefreiung für Arbeitgeberbeiträge an einen französischen Sozialversicherungsträger
Auch wenn es sich nach französischem Recht evtl. um einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger handelt, sind Pflichtleistungen eines inländischen Arbeitgebers für einen französischen Arbeitnehmer an einen solchen Sozialversicherungsträger nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerbefreit, wenn sie von dem deutschen Arbeitgeber allein aufgrund einer vertraglichen Abmachung mit dem französischen Sozialversicherungsträger erbracht werden (, EFG 2001, 201). •Hinweis: Der Kl., ein im Streitjahr 1994 im Inland wohnhafter Franzose, bezog als Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft (GmbH) einer französischen S.A. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei der S.A. war er Pflichtmitglied der französischen ”Caisse de Cadre” (CdC). Nach seinem...