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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 154

Kontierung von Belegen zur Gewährleistung einer den GoB entsprechenden Buchführung?

Verfahrensweise in Theorie und Praxis

Prof. Dr. Torsten Mindermann und Nadine Walther

Dem folgenden Beitrag liegt die an eine ordnungsmäßige Buchführung gestellte Anforderung „Keine Buchung ohne Beleg!” zugrunde. Dahinter steht, dass die Buchführung grundsätzlich nachvollziehbar sein muss. Sie muss also gewährleisten, dass sich auch die einzelnen Geschäftsvorfälle formell nachvollziehen lassen. Ob nun für eine nachvollziehbare Buchführung die vorgenommenen Buchungen auch auf den Belegen ersichtlich sein müssen, diese also zwingend mit Kontierungsvermerken zu versehen sind, wurde vom Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt und führt aus diesem Grund immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Nachfolgend werden ausgehend von den Zwecken der Buchführung die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung dargestellt. Daraus abgeleitet wird die Notwendigkeit von Kontierungsvermerken auf Papier- und digitalen Belegen vor dem Hintergrund einer den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechenden Buchführung geprüft.

I. Zwecke der Buchführung

Der handelsrechtlichen Buchführung liegen drei primäre Zwecke zugrunde, die in engem Zusammenhang mit der Bilanzierung stehen: Dokumentation, Gläubigerschutz und Information. Die Buchführung soll das ...