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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 161

Vier Länder – eine Steuer?

Aufgabe aus dem internationalen Steuerrecht

Ruben Martini

I. Sachverhalt

Die Pilotin P mit Wohnsitz in Weeze (Landkreis Kleve) arbeitet für die Fluggesellschaft Aerlíne Ltd. mit Geschäftsleitung in Dublin (Irland). Im Jahr 01 erhält Sie ein monatliches Bruttogehalt von 5 000 €, wovon in Irland Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. H. von monatlich 500 € einbehalten wird. Die Tätigkeit der P besteht darin, mit in Irland registrierten Flugzeugen die Strecke zwischen den Flughäfen Düsseldorf (Weeze) und London-Stansted zu bedienen. Dabei entfallen inklusive Starts und Landungen je ein Drittel ihrer Arbeitszeit auf Deutschland, die Niederlande und Großbritannien.

Im folgenden Jahr 02 wird P ausgewählt, für ihren Arbeitgeber an der Technischen Universität Nijmegen (Niederlande) im Bereich der Aeronautik zu forschen. Ihre Forschungsergebnisse sollen allein der Aerlíne Ltd. zustehen. Insgesamt hält sie sich 100 volle Tage an ihrem Arbeitsplatz und der angemieteten Wohnung in Nijmegen auf. Ihren Sommerurlaub von zehn Tagen verbringt sie am Ijsselmeer, reist jedoch aus Deutschland an und ab. An weiteren 80 Tagen hält sie sich nur teilweise in den Niederlanden auf; sie pendelt zurück nach Weeze. Dort behält sie ihre Wohnung b...