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Einkommensteuer; | ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds
Mit Schr. v. 23. 2. 2001 (IV A 6 - S 2241 - 8/01) hat das BMF zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Film- und Fernsehfonds ausführlich Stellung genommen. Dabei wird ausgehend von der Herstellereigenschaft das wirtschaftliche Eigentum bestimmt, um die Zurechnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen vornehmen zu können. Fragen der Mitunternehmerschaft, Gewinnerzielungsabsicht und -abgrenzung sowie der anzuwendenden AfA-Methode für Filmrechte führen zum Bereich der Betriebsstättenproblematik und des § 2a EStG.