Zur Berücksichtigung eines Wohnungsrechtes im Rahmen einer Gläubigeranfechtung durch Duldungsbescheid
Leitsatz
Bei Übertragung eines mit einem Wohnrecht belasteten Grundstücks, das gleichzeitig zur Absicherung von übernommenen Darlehen
dient, muss der Übernehmer die Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen Steuerschulden des Übertragenden dulden, wenn das
Grundstück nicht Wert ausschöpfend belastet ist und der Übergabevertrag wegen Gläubigerbenachteiligung nach dem Anfechtungsgesetz
erfolgreich angefochten wurde.
Ein weiteres zugunsten der Eltern begründetes Wohnrecht ist bei der Wertberechnung wegen der damit verbundenen Gläubigerbenachteiligung
außer Acht zu lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 3 DStR 2013 S. 10 Nr. 3 DStRE 2013 S. 249 Nr. 4 LAAAE-02644
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