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Russische Föderation; | neue Zollsätze
Durch einen Beschluss der Regierung v. 27. 11. 2000 (s. Rossiskaja gaseta v. 29. 11. und 1. 12. 2000) wurden für einzelne Einfuhrgüter neue Zolltarife festgelegt. Die Zollsätze betragen ab 1. 1. 2001 5 %, 10 %, 15 % und 20 % des Zollwerts. Für einen großen Teil der Einfuhrgüter gelten bei der Anwendung der Zollsätze Mindestzollbeträge in Euro je Kilogramm, Stück, Kubikzentimeter Hubraum usw. (z. B. für bestimmte Blumensorten 15 %, mindestens 0,9 Euro je Kilogramm, für Kassetten 15 %, nach Aufnahmekapazität mindestens 0,08 Euro bzw. 0,36 Euro je Stück) oder Zuschläge in Euro (z. B. für Schuhimporte Zollsatz 15 % plus sortenabhängig 0,7 Euro oder 1,4 Euro je Paar). Der Regierungsbeschluss beauftragte das Ministerium für ökonomische Entwicklung und Handel sowie das Ministerium für Finanzen, z...