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BFH 23.11.2000 VI R 38/97, IWB 5/2001

Einkommensteuer; | Schulgeldzahlungen ausländischer Eltern nach Versetzung in das Inland

Schulgeldzahlungen an eine fremdsprachige Schule im Inland sind auch dann nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sich die ausländischen Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland aufhalten ().

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