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StuB 4/2012 S. 167

Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung

Fällt eine Kapitallebensversicherung in die Insolvenzmasse, kann der Insolvenzverwalter den Rückkaufswert zur Masse ziehen, wenn er die Versicherung kündigt. Die Kündigung ist auch dann grds. zulässig, wenn der Schuldner mit dem Versicherer den Ausschluss des Kündigungsrechts vereinbart hatte (§ 165 Abs. 3 VVG a. F.). Der Insolvenzverwalter ist an diesen Kündigungsausschluss nicht gebunden. Dies ergibt sich in analoger Anwendung des § 851 Abs. 2 ZPO. Diese Vorschrift regelt für den Bereich der Zwangsvollstreckung, dass eine Forderung, für die ein Abtretungsausschluss vereinbart wurde (§ 399 BGB), gleichwohl gepfändet werden S. 168kann. Sie soll verhindern, dass die Vertragsparteien durch die Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses ein Pfändungsverbot schaffen und Vermögen der Zwangsvollstreckung entziehen. Eine ...