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Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als WEG-Verwalterin unzulässig
Auch wenn der Beschluss einer Eigentümerversammlung von Wohnraum über die Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG als Verwalterin (und damit anders als bei einer GbR, vgl. NWB EAAAC-01744) nicht per se nichtig ist, entspricht er doch bei einem nach Abzug der Gründungskosten verbleibenden nur geringen Stammkapital und dem Fehlen alternativer Sicherungsmittel der Verwalterin für den Fall ihrer Haftungsinanspruchnahme wegen einer Pflichtverletzung grds. nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung i. S. des § 21 WEG. Er ist deshalb anfechtbar. Das weitergehende Detail des Verwaltervertrags, dass nämlich Vergütung und Vertragsdauer bei der Bestellung des Verwalters nicht zugleich mitbeschlossen werden, stand demgegenüber der Wirksamkeit des Beschlusse...