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Bilanzierungswahlrechte bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften
I. Das Für und Wider der Wahlrechte
Bilanzierungswahlrechte entspringen verschiedenen Quellen. Sie werden u. a.
vom Gesetzgeber bewusst zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitischer Zielsetzungen oder als Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit interessierter Gruppen eingesetzt;
von der Finanzverwaltung über das Gesetz hinaus erlaubt;
von Standardsettern bei der Gesetzesauslegung verkündet.
Beispiele für die verschiedenen Kategorien:
Zu (1): Bilanzansatz von Entwicklungskosten (§ 248 Abs. 2 HGB) oder latenten Steuern bei Aktivüberhang in der Handelsbilanz (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB);
Zu (2): Sonderabschreibung bzw. Rücklagenbildung nach § 6b EStG; bei erhaltenen Investitionszuschüssen nach R 6.5 Abs. 2 EStR 2008 Wahlrecht zur sofortigen Gewinnvereinnahmung oder zur Verteilung über die Nutzungsdauer hinweg; Wahlrecht zum Verzicht auf gebotene Teilwertabschreibungen .
Zu (3): Erlaubnis zur Anwendung des Komponentenansatzes nach IAS 16.13 in der Handelsbilanz ; bei anfänglich zu kurz geschätzter Nutzungsdauer abnutzbarer Anlagegüter Kürzung der Jahresabschreibung, begleitet von einer Zuschreibungsmöglichkeit wegen der bisher zu hoch angesetzten Abschreibung in früheren Jahren .
Eine durchdringende Systematik ist hier nicht zu e...