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IWB 4/2001

Moldawien; | Steuer auf Immobilien

Eigentümer von Immobilien unterliegen ab einer Immobiliensteuer (Grundsteuer). Sie wird jährlich vom zuständigen FA festgelegt, wobei sie bis zur Hälfte unter dem gesetzlichen Höchstsatz liegen darf. Es gelten eine Reihe von Steuerbefreiungen u. a. für Personen im Renten- bzw. Pensionsalter und für Invaliden. Bis zum werden für bestimmte Arten von Grund und Boden Übergangsregelungen angewandt. Danach werden bspw. im Kataster eingetragene agrarwirtschaftlich genutzte Flächen mit bis zu 1,5 Lei je 100 Quadratmeter besteuert. Für Grund und Boden, der Industrie-, Verkehrs- und Telekommunikationsbauten sowie anderen Spezialbauten dient, werden bis Ende 2003 maximale Immobiliensteuern in Städten und ländlichen Gegenden von 10 Lei je 100 Quadratmeter, in der Hauptstadt Chişinau und in Balţi von...