Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht | Versicherungspflicht eines arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvermittlers
Der Versicherungsvermittler kann trotz rechtlich und tatsächlich freier Gestaltung seiner Tätigkeit rentenversicherungspflichtig werden, wenn er im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Davon ist grds. auszugehen, wenn der Selbständige mindestens 5/6 seiner gesamten Betriebseinnahmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit von diesem Auftraggeber bezieht. [i]BSG, Urteil vom 10. 5. 2006 - B 12 RA 2/05 R NWB EAAAC-14993 Im Streitfall wäre die Rentenversicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI nur bei der Beschäftigung eigener versicherungspflichtiger Arbeitnehmer vermeidbar gewesen, nicht aber durch selbständige Untervertreter.