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BGH 13.12.2011 VI ZR 177/10, NWB 8/2012 S. 631

Haftungsrecht | Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen nach Spurwechsel auf der Autobahn

Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis für das alleinige Verschulden des Auffahrenden i. d. R. nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist. Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt nämlich Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat. Dabei muss es sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist. Eine solche Typizität liegt bei dem beschriebenen Sachverhalt nicht vor, weil sowohl die Möglichkeit besteht, dass der Führer d...